TV Abzocke – Quizshows in österreichischen und deutschen Privatsendern

Dieses Thema ist zwar schon ein alter Hut, aber ich bin es allmälich schon leid, beim Durchzappen von diversen TV-Programmen diese nervigen TV Quizshows (Gewinnen durch Telefonanrufe auf einer 0900er-Nummer) zu sehen. Da es mich aber interessiert, wie die Zuseher hier nach Strich und Faden um ihr Erspartes abgezockt werden, habe ich einmal so eine TV-Quizsendung (Sender “ATV” in Österreich) aufgenommen und genauer analysiert.

Die Sendung läuft im Großen und Ganzen wie folgt ab:
Ein Moderator (meist die selbe Person) führt den Zuseher durch die Sendung und erklärt das aktuelle Spiel und die Mitmachregeln. Dem Zuseher wird durch Lösen eines Rätsels oder ähnlichem, ein Gewinn von mehreren 1000 Euros versprochen. Dabei ist es wichtig, dass der Zuseher natürlich auch im Studio per Telefon “durchkommt”. Anrufen muss der Geschädigte auf einer 0900er-Nummer, wo pro
Anruf z.B. € 0,70 verrechnet werden. Bei 10 Anrufen sind das € 7,–! Summiert man dies auf 1000e Zuseher, kann man sich den Umsatz des Senders pro Stunde in etwa ausrechnen.

Prinizpiell werden mehrere Varianten der Anruferauwahl eingesetzt. Zum Beispiel:

Meist hat es bei all diesen Varianten den Eindruck, dass sogar Mitarbeiter der Redaktion die heimlichen Gewinner sind, aber dies ist nur eine persönliche Vermutung und lässt sich natürlich nicht beweisen.

Ich möchte aber näher zu den Auswahlverfahren “IVR-Game” und “Hotbutton” eingehen:

Ganz interessant finde ich folgendes:
Im österreichischem Glückspielgesetz (GSpG) vom 28. November 1989 zur Regelung des Glückspielwesens, kann man im Abschnitt 1, §1 (1) folgendes lesen:

§ 1. (1) Glücksspiele im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Spiele,
bei denen Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom
Zufall abhängen.

Dies trifft beim “IVR-Game” und “Hotbutton” definitiv zu!

Im §2:

(2) Eine Ausspielung mittels eines Glücksspielapparates liegt
vor, wenn die Entscheidung über Gewinn und Verlust durch eine
mechanische oder elektronische Vorrichtung durch den Apparat selbst,
also nicht zentralseitig, herbeigeführt oder zur Verfügung gestellt
wird.

Dies trifft beim “Hotbutton” definitiv zu!

(3) Ein Glücksspielautomat ist ein Glücksspielapparat, der die
Entscheidung über Gewinn und Verlust selbsttätig herbeiführt oder
den Gewinn selbsttätig ausfolgt.

Dies trifft beim “IVR-Game” und “Hotbutton” definitiv zu!

Mich würde gerne interessieren, ob Privatsender wie “ATV” über Glückspielkonzessionen verfügen, da es sich bei diesen Quizsendungen ja lt. obigen Paragraphen defintiv um Glückspiel handeln muss!

Es hat außerdem auch den Eindruck, dass Anrufe erst gar nicht “gelost” werden. Stundenlang versuchen Zuseher die richtige Leitung zu erwischen, und dies ohne Erfolg!

Vielleicht geht meine Denkweise auch in die falsche Richtung, deswegen bitte ich euch um eure Meinungen und Anregungen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass es sich bei diesem Artikel lediglich um meine persönliche Meinung handelt und ich nicht die Absicht verfolge, jemanden dadurch in irgendeiner Weise zu schaden.

Dieser Artikel geht auch in Kopie an die Zuschauerredaktion von ATV (zuschauerredaktion@anrufenundgewinnen.at).

Ich bin schon sehr gespannt auf das Statement.

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